❓ Wird die rechtliche Beratung von meiner Rechtsschutzversicherung übernommen?
Ja, häufig. Viele Rechtsschutzversicherungen decken Streitigkeiten rund um Kaufverträge, Werkverträge und Gewährleistungsfragen ab – also genau die Themen, die bei PV- oder Wärmepumpenanlagen häufig auftreten. Wir prüfen gerne im Vorfeld, ob in Ihrem Fall eine Kostenübernahme möglich ist.
❓ Muss ich selbst Kontakt zur Versicherung aufnehmen?
Nein. Als APraXa-Vertragskanzlei übernehmen wir auf Wunsch die komplette Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung – von der Deckungsanfrage bis zur Abrechnung. Für Sie entsteht dadurch kein zusätzlicher Aufwand.
❓ Was kostet eine rechtliche Erstberatung?
Die Kosten einer Erstberatung für Verbraucher liegen gesetzlich bei maximal 190 € zzgl. MwSt. Wir informieren Sie im Vorfeld transparent über alle Gebühren – oft lässt sich schon im Erstgespräch eine klare rechtliche Einschätzung gewinnen.
❓ Wann ist eine rechtliche Beratung sinnvoll?
Bereits vor Vertragsunterzeichnung, z. B. bei:
- Kauf- oder Installationsverträgen für Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen
- unklaren Gewährleistungs- oder Garantiebedingungen
- unverständlichen Zahlungsplänen oder Klauseln
Oder nach Projektbeginn, etwa bei:
- Mängeln, Verzögerungen oder Kommunikationsproblemen mit dem Anbieter
- Problemen mit der Inbetriebnahme
- Streitigkeiten um Nachbesserung oder Rückabwicklung
❓ Welche Unterlagen sollte ich zum Beratungstermin mitbringen?
Idealerweise:
- den Vertrag mit dem Anbieter (Kauf-, Werk- oder Bauvertrag)
- technische Unterlagen, Angebote, Leistungsverzeichnisse
- E-Mail-Korrespondenz mit dem Anbieter
- ggf. Fotos von Mängeln oder Schäden
❓ Kann ich mich auch beraten lassen, wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe?
Ja, selbstverständlich. In diesem Fall klären wir vorab, welches Vergütungsmodell für Ihr Anliegen passend ist – z. B. eine pauschale Erstberatung oder eine Abrechnung nach Stundenaufwand. Uns ist wichtig, dass Sie Planungssicherheit haben.
❓ Deckt meine Rechtsschutzversicherung auch Streitigkeiten mit dem Netzbetreiber oder dem Hersteller ab?
Das hängt vom genauen Vertragsumfang ab. Viele Versicherungen decken auch verwaltungsrechtliche Streitigkeiten (z. B. mit Behörden oder Netzbetreibern) sowie vertragliche Auseinandersetzungen mit Herstellern ab. Wir prüfen den Umfang Ihres Versicherungsschutzes gerne im Detail.
❓ Beraten Sie auch, wenn der Vertrag schon abgeschlossen ist oder die Anlage bereits läuft?
Ja. Die meisten rechtlichen Probleme entstehen nach Vertragsabschluss – etwa bei mangelhafter Montage, Ausfällen, Garantiefragen oder Zahlungsverzögerungen. Auch bei bereits laufenden Anlagen lohnt sich eine Beratung häufig, z. B. wenn die Einspeisung nicht korrekt erfolgt oder Leistungswerte nicht stimmen.
❓ Gilt die Rechtsschutzversicherung auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)?
Viele Rechtsschutzversicherer bieten spezielle Tarife für WEGs oder Hausverwaltungen an. Wir prüfen, ob die WEG versichert ist und ob der konkrete Fall gedeckt ist. Bei Bedarf unterstützen wir die Verwaltung oder den Beirat bei der Kommunikation mit dem Versicherer.
❓ Wie lange dauert es, bis eine Deckungszusage vorliegt?
Dank unserer Kooperation mit APraXa eG können viele Deckungsanfragen besonders schnell und direkt digital eingereicht werden. In der Regel liegt eine Rückmeldung innerhalb weniger Werktage vor – manchmal sogar noch am selben Tag.
❓ Ich bin unsicher, ob mein Anliegen „juristisch relevant“ ist – lohnt sich überhaupt ein Gespräch?
Absolut. Oft können wir bereits in der Erstberatung klären, ob Handlungsbedarf besteht – oder ob eine einfache Lösung ohne rechtliche Schritte möglich ist. Sie gewinnen Sicherheit, bevor Sie Zeit, Geld oder Nerven investieren.
❓ Was kann ich tun, wenn der Installateur nicht auf meine Mängelrüge reagiert?
Bleibt der Anbieter trotz schriftlicher Aufforderung untätig, sollten Sie rechtliche Schritte sorgfältig vorbereiten. Wir unterstützen Sie bei der formgerechten Fristsetzung, der Dokumentation von Mängeln und – falls nötig – der gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Ansprüche.
❓ Ich habe einen Vertrag über eine PV-Anlage online abgeschlossen – kann ich widerrufen?
Wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder online geschlossen wurde und Sie als Verbraucher handeln, kann ein Widerrufsrecht bestehen – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wir prüfen, ob ein Widerruf möglich und sinnvoll ist.
❓ Kann ich die Beratung auch digital in Anspruch nehmen?
Ja. Wir bieten Beratung telefonisch oder per Videokonferenz an. So können wir bundesweit tätig werden, auch wenn Sie nicht aus dem Raum Wiesbaden oder dem Rhein-Main-Gebiet kommen. Dokumente können Sie uns einfach digital zur Verfügung stellen.
❓ Was kann ich tun, wenn ich trotz mehrfacher Nachbesserung weiterhin Probleme mit der Anlage habe?
Wenn eine Mängelbeseitigung mehrfach scheitert, kann unter Umständen ein Rücktritt vom Vertrag, eine Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz in Betracht kommen. Wir prüfen Ihre Optionen und helfen bei der formellen Durchsetzung Ihrer Rechte.
❓ Mein Vertragspartner droht mit der Abnahme, obwohl die Arbeiten noch nicht abgeschlossen sind – was tun?
Eine Abnahme setzt die Fertigstellung und Mangelfreiheit der Anlage voraus. Eine voreilige Abnahme kann nachteilige rechtliche Folgen haben – z. B. bei der Beweislast. Wir prüfen, ob eine Abnahme verweigert werden kann und begleiten die weitere Kommunikation.
❓ Gibt es bei Wärmepumpen und PV-Anlagen besondere gesetzliche Vorgaben?
Ja, insbesondere im Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), Fördermitteln, Netzanschluss oder Einspeisung nach EEG. Auch technische Normen (z. B. VDE, DIN) können für die rechtliche Beurteilung von Bedeutung sein. Wir bringen das juristische Wissen mit dem technischen Hintergrund zusammen.
❓ Was passiert, wenn die Anlage gar nicht erst installiert wird – obwohl ich schon gezahlt habe?
Das ist ein häufiger Streitpunkt. Entscheidend ist die vertragliche Vereinbarung – vor allem zu Zahlungsfristen und Leistungszeitpunkten. In solchen Fällen unterstützen wir bei der Rückforderung geleisteter Zahlungen und ggf. der Schadensersatzforderung.
❓ Kann ich auch vorsorglich einen Vertrag prüfen lassen – bevor es Probleme gibt?
Unbedingt empfehlenswert. Viele rechtliche Probleme entstehen durch ungeeignete Vertragsklauseln, unklare Leistungsbeschreibungen oder unfaire AGB. Eine rechtzeitige Prüfung hilft, späteren Streit zu vermeiden und auf Augenhöhe zu verhandeln.
❓ Ich habe mit dem Anbieter nur telefoniert – ist das schon ein gültiger Vertrag?
Auch mündlich oder telefonisch geschlossene Verträge sind grundsätzlich rechtlich bindend, sofern sich beide Parteien über die wesentlichen Punkte einig sind. Wir helfen bei der Einschätzung, ob ein Vertrag zustande gekommen ist – und was genau vereinbart wurde.
❓ Was, wenn der Anbieter behauptet, der Fehler liege an meinem Gebäude oder Netzanschluss?
Solche Behauptungen sind oft schwer nachprüfbar. Wir unterstützen Sie bei der Beweissicherung (z. B. durch Sachverständige) und klären, ob die Verantwortung tatsächlich bei Ihnen liegt oder vertragliche Pflichtverletzungen des Anbieters vorliegen.
