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Kommt es nach der Installation einer Photovoltaikanlage oder Wärmepumpe zu Mängeln, Verzögerungen oder anderen Vertragsverletzungen, lassen sich nicht alle Konflikte außergerichtlich lösen. In solchen Fällen vertreten wir Ihre Interessen engagiert und durchsetzungsstark vor Gericht.

Wir vertreten private Bauherren, Gewerbetreibende und Wohnungseigentümergemeinschaften in Verfahren z. B. wegen:

  • Mängeln an der Anlage (z. B. Leistungsabfall, technische Defekte)
  • Nicht fachgerechter Montage oder Anschlussfehlern
  • Bauverzögerungen und ausbleibender Inbetriebnahme
  • Streitigkeiten über Zahlungen, Abschlagsrechnungen oder Vertragskündigungen
  • Differenzen bei Herstellergarantien oder Gewährleistungsrechten

Wenn eine außergerichtliche Einigung scheitert, machen wir Ihre Ansprüche gerichtlich geltend – zum Beispiel:

  • Nachbesserung oder Rückbau mangelhafter Anlagen
  • Minderung des Kaufpreises
  • Schadensersatz wegen Folgeschäden (z. B. durch fehlerhafte Installation oder Energieausfall)
  • Verzugszinsen und Mahnkosten

Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren – von der Klageschrift bis zur Vollstreckung.

Viele Verfahren hängen an technischen Details und Nachweisen. Wir unterstützen Sie bei:

  • Beweissicherung (z. B. durch Privatgutachten oder gerichtliches Beweisverfahren)
  • Klärung der Verantwortlichkeiten (z. B. bei Subunternehmern)
  • Einschätzung der Erfolgsaussichten

Unser Service:

 Sie stehen vor einem rechtlichen Konflikt? Kontaktieren Sie uns frühzeitig

– wir setzen Ihre Rechte durch.