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Die Anschaffung einer Photovoltaikanlage oder Wärmepumpe ist eine langfristige Investition – rechtlich wie wirtschaftlich. Eine sorgfältige Prüfung der Verträge sowie fundierte rechtliche Beratung helfen, Mängel, Kostenfallen und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Vor Vertragsabschluss prüfen wir für Sie:

  • Technische und rechtliche Leistungsbeschreibungen
  • Fristen zur Fertigstellung und Abnahme
  • Gewährleistungs- und Garantiebedingungen
  • Regelungen zu Wartung, Instandhaltung und Haftung
  • Zahlungspläne und Rücktrittsrechte

Gerade bei pauschalen Angeboten oder Komplettpaketen ist es wichtig, die Verantwortlichkeiten klar zu definieren – z. B. bei der Zusammenarbeit zwischen Generalunternehmer, Elektriker und Energieberater.

Bei mangelhafter Leistung oder fehlerhafter Montage haben Sie gesetzliche Ansprüche:

  • Gewährleistung: In der Regel 2 Jahre, bei Bauwerken 5 Jahre (§ 634a BGB)
  • Schadensersatz: Bei nachweisbarem Verschulden (z. B. grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Verkehrssicherungspflichten)

Typische Konfliktpunkte sind:

  • Leistungsabweichungen der Anlage
  • Schäden durch fehlerhafte Installation
  • Ausbleibende Inbetriebnahme oder verspätete Fertigstellung

Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche, der außergerichtlichen Streitbeilegung oder – wenn nötig – auch in einem gerichtlichen Verfahren.

Viele Hersteller bieten zusätzliche Garantien, z. B. auf:

  • PV-Module (Leistungsgarantie über bis zu 25 Jahre)
  • Wechselrichter oder Wärmepumpentechnik (Produktgarantien von 5–10 Jahren)

Wir prüfen für Sie die Garantiebedingungen und helfen bei der Durchsetzung im Garantiefall, auch gegenüber internationalen Anbietern.

Unser Service:

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch

– wir beraten Sie kompetent und verständlich.